Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2010 - L 7 SB 111/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9
Schwerbeschädigtenrecht: Ermittlung und Anpassung des Grades der Behinderung nach Ablauf der Heilungsbewährung nach Brustkrebserkrankung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 05.12.2008 - S 5 SB 111/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2010 - L 7 SB 111/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 6/02 R
Einschätzung des Grades der Behinderung
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2010 - L 7 SB 111/08
Bei der hier erhobenen Anfechtungsklage bezieht sich die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids am 3. Juni 2008 (vgl. BSG - Urteil vom 18. September 2003, B 9 SB 6/02 R mit weiteren Hinweisen zur Rechtsprechung).Die Anhaltspunkte hatten zwar keine Normqualität, waren aber nach ständiger Rechtsprechung des für das Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht zuständigen Senats des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten anzusehen, die in der Praxis wie Richtlinien für die ärztliche Gutachtertätigkeit wirkten, deshalb normähnliche Auswirkungen hatten und im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung in ihrer jeweiligen Fassung wie untergesetzliche Normen von den Gerichten anzuwenden waren (vgl. Urteil vom 18. September 2003, a.a.O. S.10 ff.;… v. 9. April 1997 - 9 RVs 4/95 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 19, S.77, jeweils m.w.N.; zitiert nach juris).
- BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 14/94
Krebskrankheit - Verlust einer Niere - Herabsetzung des GdB nach Ablauf der …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2010 - L 7 SB 111/08
Da nach der medizinischen Erfahrung nach rückfallfreiem Ablauf von fünf Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit die Krebserkrankung überwunden ist und außerdem neben der unmittelbaren Lebensbedrohung auch die vielfältigen Auswirkungen der Krankheit auf die gesamte Lebensführung entfallen sind, ist der Grad der Behinderung dann nur noch anhand der noch verbliebenen Funktionseinschränkungen zu bewerten (BSG - Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 14/94 - zitiert nach juris). - BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95
Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2010 - L 7 SB 111/08
Die Anhaltspunkte hatten zwar keine Normqualität, waren aber nach ständiger Rechtsprechung des für das Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht zuständigen Senats des Bundessozialgerichts als vorweggenommene Sachverständigengutachten anzusehen, die in der Praxis wie Richtlinien für die ärztliche Gutachtertätigkeit wirkten, deshalb normähnliche Auswirkungen hatten und im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung in ihrer jeweiligen Fassung wie untergesetzliche Normen von den Gerichten anzuwenden waren (…vgl. Urteil vom 18. September 2003, a.a.O. S.10 ff.; v. 9. April 1997 - 9 RVs 4/95 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 19, S.77, jeweils m.w.N.; zitiert nach juris).